Online-Nachricht - Mittwoch, 10.07.2024

Corona | Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen (WPK)

Die WPK erinnert an den Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am .

Hintergrund: Erneut hat sich die WPK zusammen mit anderen berufsständischen Vertretern mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Noch immer fehlt rund ein Drittel der Schlussabrechnungen. Das BMWK appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, die Frist einzuhalten.

  • Die Frist läuft am ab und wird nicht erneut verlängert.

  • Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.

  • Zu der Verständigung auf die letztmalige Fristverlängerung siehe „Neu auf WPK.de“ v. 14.3.2024.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
PAAAJ-70825