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BFH Urteil v. - VI R 94/96 BStBl 1998 II S. 211

Gesetze: EStG 1996 § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 5EStG 1996 § 10 Abs. 1 Nr. 8EStG 1996 § 33 cEStG 1996 § 52 Abs. 11 aGG Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 20 Abs. 3

1. Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlaß - auch schon vor dem - begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, ist verfassungsgemäß 2. Beiderseits erwerbstätige Ehegatten mit einem Kind werden nicht dadurch verfassungswidrig benachteiligt, daß Kinderbetreuungskosten nur bei Alleinstehenden unter den Voraussetzungen des § 33 c EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind

Leitsatz

1. Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlaß - auch schon vor dem - begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, ist verfassungsgemäß.

2. Beiderseits erwerbstätige Ehegatten mit einem Kind werden nicht dadurch verfassungswidrig benachteiligt, daß Kinderbetreuungskosten nur bei Alleinstehenden unter den Voraussetzungen des § 33 c EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 211
HAAAA-96128

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 05.12.1997 - VI R 94/96

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