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LSG Hessen Urteil v. - L 1 BA 22/23

Der Kläger wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung zur Sozialversicherung in Höhe von 3.639,82 € nach einer Betriebsprüfung. Streitig ist, ob die Beigeladene zu 1. in ihrer Tätigkeit als Reitlehrerin im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 bei dem Kläger selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt war.

Fundstelle(n):
XAAAJ-70669

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 02.05.2024 - L 1 BA 22/23

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