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Handhabung der Inflationsausgleichsprämie in der betrieblichen Praxis
Arbeitgeber können mit der steuerfreien Zahlung noch bis zum 31.12.2024 bei ihren Mitarbeitern punkten
In [i]Kastenbauer, NWB 25/2024 S. 1726der Gewährung steuer- und abgabenfreier Vergütungsbestandteile durch den Arbeitgeber wird i. d. R. ein Benefit des Arbeitgebers für die Mitarbeiter gesehen, das nicht nur finanziell für beide Arbeitsvertragsparteien vorteilhaft ist. In der Personalpraxis, aber auch und gerade in den Belegschaften erfreuen sich daher etwa wiederkehrende Tankgutscheine, Zuschüsse zu Gesundheits- oder Fitnessstudios, Betriebsfeiern, kostenlose Getränke am Arbeitsplatz oder andere vergleichbare Leistungen großer Beliebtheit. Der Arbeitgeber macht sich durch diese Benefits für das vorhandene Personal, aber auch für potenzielle Mitarbeiter oder Auszubildende attraktiv. Vor diesem Hintergrund sind auch die Möglichkeiten zu betrachten, durch steuer- und abgabenfreie Zahlungen von „Prämien“ echte Vergütung zu leisten.
I. Erfolgreiches Modell der „Prämienzahlung“
Bis zum konnte der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei die sog. Coronaprämie an seine Arbeitnehmer auszahlen. Der Gesetzgeber hatte es den Arbeitgebern freigestellt, ihren Mitarbeitern durch Zahlungen von insgesamt bis zu 1.500 € (netto) eine...