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Gefahrübergang bei internationalen Kaufverträgen
Ein wirkungsvolles Instrument zur Risikosteuerung
Der Gefahrübergang stellt eines der wichtigsten Themen bei internationalen Kaufverträgen dar. Denn der zufällige Untergang und die zufällige Verschlechterung des Kaufgegenstands stellen ein Risiko dar, das die Parteien des Kaufvertrags aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung gerne auf die andere Vertragspartei abwälzen möchten. Hierfür stehen verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware regelt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen, die im internationalen Geschäft vorzugsweise getroffen werden sollten.
In der Praxis stellen die Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer eine wichtige Regelung u. a. zum Gefahrübergang auf vertraglicher Ebene dar und reichen in Abstufungen von dem Gefahrübergang beim Verkäufer bis zum Käufer.
Mangels vertraglicher Vereinbarung wird der Gefahrübergang von dem nach dem Internationalen Privatrecht anwendbaren nationalen Recht oder – soweit es anwendbar ist – dem UN-Kaufrecht bestimmt.