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BFH: Nur eingeschränkte Steuerfreiheit für Vermittlungsumsätze
Mit einem Urteil v. - V R 4/22 ( NWB VAAAJ-69291) hat der BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Vermittlungsleistungen Stellung genommen. Das Urteil erging zwar zu einem, durchaus als exotisch zu bezeichnenden Tätigkeitsbereich – den Geschäften eines Klarierungsagenten –, dennoch könnte es darüber hinaus von Bedeutung sein. Denn Vermittlungsleistungen sind in allen Wirtschaftsbereichen üblich und die Steuerbefreiung bestimmter Vermittlungsverträge bzw. der hierunter erbrachten Leistungen könnte nunmehr fraglich erscheinen.
I. Hintergrund
Nach der insoweit
verallgemeinerungsfähigen Definition des Begriffs der Vermittlung in
Abschn. 4.8.1 Abs. 1 UStAE setzt eine Vermittlungsleistung die Tätigkeit einer
Mittelsperson voraus, die nicht den Platz einer der Parteien des zu
vermittelnden Vertragsverhältnisses einnimmt und deren Tätigkeit sich von den
vertraglichen Leistungen, die von den Parteien dieses Vertrags erbracht werden,
unterscheidet. Zweck der Vermittlungstätigkeit ist, das Erforderliche zu tun,
damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, an dessen Inhalt der Vermittler
kein Eigeninteresse hat.
Für die Ortsbestimmung solcher
Vermittlungsleistun...