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NWB Nr. 28 vom Seite 1903

Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG

Überblick und aktuelle Entwicklungen

Philipp Lothmann

[i]Gehrmann, Umwandlungsrecht, infoCenter, NWB QAAAB-04896 In der Praxis besteht aus den verschiedensten Gründen immer wieder das Bedürfnis, ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch Formwechsel (§ 190 UmwG) in eine Personengesellschaft umzuwandeln oder Vermögen durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) oder Spaltung (§ 123 UmwG) auf eine Personengesellschaft zu übertragen. In der Beratungspraxis wird dabei oftmals ein großes Augenmerk auf Themen wie die fiktive Ausschüttung thesaurierter Gewinne nach § 7 UmwStG und die [i]Gehrmann, Umwandlungssteuerrecht, infoCenter, NWB MAAAB-26815 damit verbundene Besteuerung gelegt. Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG dagegen steht – trotz ihrer im Einzelfall erheblichen steuerlichen Folgen – im Rahmen des Umwandlungsvorgangs wenig im Fokus. Das kürzlich veröffentlichte ( NWB UAAAJ-66215) sowie auch der UmwStE-Entwurf 2023 ( NWB MAAAJ-50190) geben Anlass, diese besonders haftungsträchtige Vorschrift im Folgenden näher zu betrachten.

I. Allgemeines

[i]Gewerbesteuerliche Folgen bei Umwandlung einer Kapital- in eine PersonengesellschaftBei einem Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft sowie bei einem Formwechsel in eine Personengesellschaft gelten nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die §§ 3 bis 9 und § 16 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags...

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