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Kurzfassung zum Beitrag von Bouabba, LGDD 5/2024

Erwerbsminderungsrente

Raschid Bouabba

Wer wegen einer Krankheit oder infolge eines Unfalls seinen Beruf teilweise oder ganz aufgeben muss, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Ab sollen nun rund 3 Mio. Menschen einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten. Nach der Zustimmung des Bundestags hat auch der Bundesrat das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz über die Berechnung und Auszahlung dieses Zuschlags gebilligt. Was die Rente wegen Erwerbsminderung ist und wer davon genau profitiert, wird im Folgenden dargelegt.

I. Erwerbsminderungsrente im Blick

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die wegen Krankheit oder Unfall gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie soll den Wegfall des Erwerbseinkommens teilweise oder vollständig ausgleichen und einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.

Unterschieden wird zwischen einer Rente wegen voller und einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Vollständig erwerbsgemindert ist, wer für absehbare Zeit nicht in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen. Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die nicht in der Lage sind, sechs Stunden täglich zu arbeit...

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