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GbR | Keine Eigentumsübertragung durch nicht eingetragene GbR
Ist eine (noch) nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen und überträgt sie ihr Eigentum rechtsgeschäftlich, kann die Eintragung des Eigentumswechsels nach dem grds. nicht erfolgen, solange die Gesellschaft nicht im Gesellschaftsregister eingetragen und daraufhin nach den durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) geänderten Vorschriften ihre Eintragung im Grundbuch angepasst worden ist (vgl. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB).
Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB bestimmt, dass Eintragungen in das Grundbuch, die ein Recht einer GbR betreffen, nicht erfolgen sollen, solange die Gesellschaft nicht im Gesellschaftsregister eingetragen und daraufhin nach den durch das MoPeG geänderten Vorschriften im Grundbuch einget...