Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern - S 7100-00000-2023/007

Umsatzsteuer; Bestimmung des Leistungsempfängers bei Beistellung bzw. Beiordnung von im Ausland ansässigen Rechtsanwälten durch Gerichte

In Gerichtsverfahren kann einem Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beigestellt bzw. beigeordnet werden.

Die Frage, ob in diesen Fällen das Gericht oder der Verfahrensbeteiligte als Leistungsempfänger anzusehen ist, kann insbesondere für die Bestimmung des Ortes der Leistung und für die Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Bedeutung haben.

Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Wenn ein Gericht einem Verfahrensbeteiligten eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beistellt bzw. beiordnet und die Tätigkeit dieser Person vom Gericht entgolten wird (z. B. im Rahmen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe), richtet sich die Tätigkeit der unterstützenden Person gleichwohl an den Verfahrensbeteiligten, der somit Leistungsempfänger ist. Insbesondere liegt keine Leistung an das Gericht vor, für die das Gericht im Falle der Ansässigkeit der unterstützenden Person im Ausland Umsatzsteuer nach § 13b UStG abzuführen hätte.

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. - S 7100-00000-2023/007

Fundstelle(n):
USt-Kartei MV UStG § 13b
HAAAJ-70268