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Körperschaftsteuer | Grenzüberschreitende Finanzierung einer Tochterkapitalgesellschaft
Überlässt eine deutsche Kapitalgesellschaft einer ausländischen Kapitalgesellschaft Kapital, das später nicht zurückgezahlt wird, ist zu prüfen, ob die Kapitalüberlassung eine Einlage oder eine Darlehensgewährung war. Für eine Einlage spricht es insbesondere, wenn das Kapital dauerhaft in das Vermögen der Kapitalgesellschaft übergehen und nicht zurückgezahlt werden sollte.
Eine Verschlechterung der Vermögenslage bei der ausländischen Kapitalgesellschaft wirkt sich wie folgt aus:
[i]Verlust der Einlage nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG irrelevantWar die Kapitalüberlassung eine Einlage, hat sie die Anschaffungskosten auf die Beteiligung erhöht. Eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung mindert nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nicht das Einkommen der Muttergesellschaft, die die Einlage geleistet hat.
[i]Teilwertabschreibung auf Forderung konnte vor 2008 von § 1 AStG erfasst werdenHandelte es sich um ein Darlehen, wirkt sich ei...