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Umsatzsteuer | Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen
Stellt ein Schiffsmakler (Klarierungsagent), der von einer Reederei beauftragt worden ist, den Kontakt zu einer Seehafen-Spedition her, damit diese die noch nicht vollständig feststehenden Leistungen zur Schiffsabfertigung und -versorgung des einlaufenden Schiffes der Reederei erbringen kann, liegt nur eine einzige Vermittlungsleistung vor und nicht eine Vielzahl von Vermittlungsleistungen.
[i]Vermittlungsleistung des Schiffsmaklers ist umsatzsteuerpflichtigDiese Vermittlungsleistung ist umsatzsteuerpflichtig und nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 5 Satz 1 i. V. mit § 4 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 UStG, wenn die von der Seehafen-Spedition zu erbringenden Abfertigungs- und Versorgungsleistungen noch nicht abschließend feststehen und diese sowohl steuerpflichtig als auch steuerfrei sein können. Die Umsatzsteuerpflicht der Vermittlungsleistung hat...