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7/2024 S. 5

Wettbewerbsrecht | Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ (BGH)

Hintergrund: Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, § 5 Abs. 1 UWG.

Sachverhalt: Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die Beklagte ein Unternehmen, das Produkte aus Fruchtgummi und Lakritz herstellt. Diese sind im Lebensmitteleinzelhandel, an Kiosken und Tankstellen erhältlich. Die Beklagte warb in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche mit der Aussage "Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral" und einem Logo, das den Begriff "klimaneutral" zeigt und auf die Internetseite eines "ClimatePartner" hinweist. Der Herstellungsprozess der Produkt...