Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 2 HGrStG Abweichende Regelungen vom Grundsteuergesetz, Anwendung des Bewertungsgesetzes, der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes
AE HGrStG zu § 2 des Anwendungserlasses zum Hessischen Grundsteuergesetz (AE HGrStG) des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom - G1030 A-061-II6a/10, Staatsanzeiger für das Land Hessen v. , S. 642 f.; Koordinierte Erlasse der Länder vom zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab – AEBewGrSt, BStBl I 2021 S. 2334; Koordinierte Erlasse der Länder vom zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab – AEGrStG, BStBl I 2022 S. 1319.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 2 HGrStG bestimmt, von welchen bundesgesetzlichen Regelungen das HGrStG abweicht und welche Bundesnormen auch in Hessen Anwendung finden. Daraus ergibt sich, dass Hessen ein partielles Abweichungsgesetz erlassen hat. Mit den statischen Verweisen auf eine bestimmte Fassung der jeweiligen Bundesnorm dürften etwaigen bundesgesetzlichen Änderungen der betroffenen Vorschriften vorgebeugt und diese vermieden werden, dass der hessische Landesgesetzgeber ebenfalls tätig werden müsste.
2§ 2 Abs. 1 HGrStG nennt die Vors...