Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 47 LGrStG BW Zerlegung des Steuermessbetrags
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das GrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung (Drucks. 16/8907) heißt es hierzu:
Zu Absatz 1
Die Vorschrift bestimmt wie die bisherige Regelung in § 22 GrStG die Grundsätze der Zerlegung von Steuermessbeträgen.
Zu Absatz 2
Die Vorschrift bestimmt den Zerlegungsmaßstab bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Als Zerlegungsmaßstab werden die Reinertragsverhältnisse zugrunde gelegt, die gemäß § 33 Absatz 2 für jede Gemeinde im Rahmen der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ermittelt und ausgewiesen werden.
Zu Absatz 3
Die Vorschrift bestimmt den Zerlegungsmaßstab bei Grundstücken. Als Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis der steuerpflichtigen Grundstücksflächen maßgeblich. Um unbeabsichtigte Härten zu vermeiden wird für den Fall, dass die Zerlegung nach Flächengrößen zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt, bestimmt, dass die Zerlegungsanteile maßgebend sind, auf die sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner einigen.
Zu Absatz 4
Die Vorschrift entspricht inhaltlich den Regelungen des Absatzes 2 der bisherigen Vorschrift.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in...