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Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

3. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-482-67803-5

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 8 GrStG Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

Stephan Lange (März 2025)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8 GrStG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 8 regelt den Umfang der Steuerbefreiung nach den §§ 3 und 4 GrStG, wenn der Steuergegenstand gem. § 2 GrStG nur teilweise für einen steuerbegünstigten Zweck genutzt wird. Dabei erfolgt die Abgrenzung räumlich (§ 8 Abs. 1 GrStG) oder, falls das nicht möglich ist, nach seiner überwiegenden Benutzung (§ 8 Abs. 2 GrStG).

2–3(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

4Die Vorschrift stammt aus dem Grundsteuergesetz 1936 und ist seit der Fassung des Grundsteuergesetzes 1973 unverändert.

5Die Neufassung des Grundsteuergesetzes durch das GrStRefG v.  (BGBl 2019 I S. 1875) und spätere Änderungen führten zu keiner Änderung der Vorschrift.

6–7(Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

8Die Vorschrift gilt für die Erhebung der Grundsteuer bei einer steuerbegünstigten Benutzung i. S. der §§ 3 und 4 GrStG. Sie ist auf inländische Grundstücke anzuwenden (§ 1 GrStG).

9–10(Einstweilen frei)

IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

11§ 8 ist eine Sondervorschrift zu den §§ 3 und 4 GrStG beim Zusammentreffen von steuerbegünstigter und nicht steuerbegünstigter Benutzung des Steuergegenstands.

12Sofern der Steuergegenstand auch Wohnzwecken dient, ist die Vorschrift subsidiär zu...

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

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