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Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

3. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-482-67803-5

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 255 BewG Bewirtschaftungskosten

Mathias Grootens (März 2025)
Arbeitshilfen und Grundlagen online:

Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen, NWB NAAAH-93792.

Verwaltungsanweisungen:

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl 2021 I S. 2334.

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab - Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts, BStBl 2024 I S. 1073.

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 255 BewG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Zur Ermittlung des jährlichen Reinertrags des Grundstücks (§ 253 BewG) im vereinfachten Ertragswertverfahren (§ 252 BewG) sind vom jährlichen Rohertrag des Grundstücks (§ 254 BewG) die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) abzuziehen.

2§ 255 BewG regelt die Definition und die Ermittlung der abzuziehenden Bewirtschaftungskosten. Die Bewirtschaftungskosten sind mit pauschalierten Erfahrungssätzen anzusetzen und ergeben sich aus der Anlage 40 zum BewG.

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Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

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