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BMF schafft akuten Handlungsbedarf bei Online-Dienstleistungen
Anmerkungen zum
Am hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt. Dieses Schreiben ist besonders relevant, da es klare Vorgaben für die Verwaltungspraxis macht und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend anpasst. Für alle Veranstalter, die ihre Angebote (auch) online verfügbar machen, ist es daher unumgänglich, sich mit den neuesten Ausführungen des BMF auseinanderzusetzen – und zwar möglichst rasch, da die geänderte Verwaltungsauffassung bereits zum zwingende Anwendung finden soll.
Was regelt das ?
Was gilt danach für vorproduzierte Inhalte, Live-Streaming, hybride Angebote etc.?
Inwieweit besteht Handlungsbedarf für Unternehmen?
I. Einleitung
[i]Grambeck, Behandlung von
Online-Veranstaltungen im B2C-Bereich, USt direkt digital 10/2024 S. 15,
NWB JAAAJ-67033
Hundt-Eßwein, in: Küffner/Zugmaier, UStG Kommentar online,
§ 3a, NWB TAAAB-75359
Mit der Corona-Pandemie erlebte das Angebot von
Online-Veranstaltungen einen rasanten Anstieg. Auch nach dem Ende der Pandemie
sind diese nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Besonders betroffen sind
kulturelle Veranstaltungen, aber auch Events aus den Bereichen Kunst,
Wissenschaft, Bildung, Sport und Unterhaltung. Zudem hat sich in den letzten
Jahren mit Influencern, Youtubern, Streamern und ähnlichen Akteuren eine
komplett neue Branche im Online-Bereich entwickelt.
Die Art der Leistungsdurchführung beeinflusst neben dem Ort der Leistung auch die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen und dem ermäßigten Steuersatz. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Online-Angebote stellt viele Unternehmen und Veranstalter vor Herausforderungen. Das bietet nun eine Konkretisierung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen.