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SV-Status | Bescheid einer anderen Behörde bindet nicht die DRV
Soweit Behörden und Gerichte die in einem bindenden Bescheid getroffene Regelung als verbindlich hinnehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde legen müssen, beschränkt sich die Tatbestandswirkung (allein) auf die getroffenen Regelungen, d. h. auf den Verfügungssatz des entsprechenden Verwaltungsakts.
Das Gericht verneint bereits, dass das Schreiben des Unfallversicherungsträgers v. [...] eine Feststellung zum Bestehen oder Nichtbestehen einer Versicherungspflicht des Geschäftsführers der GmbH, die nachträglich Beiträge und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die Tätigkeit des Geschäftsführers der GmbH im Zeitraum [...] entrichten soll, enthält. Es werde jedenfalls hiermit keine Versicherungsfreiheit in den Be...