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NWB Nr. 26 vom Seite 1808

Nachgezählt

© pixel_dreams – stock.adobe.com1,5 Mrd. € Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – fielen im Jahr 2023 laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften für rund 74,9 Millionen Fluggäste an. Je nach Flugentfernung werden unterschiedliche Steuersätze erhoben. Für den überwiegenden Teil der Fluggäste (80,6 %) musste 2023 von den Fluggesellschaften der niedrigste Satz für Kurzstreckenflüge in Höhe von 12,73 € (einschließlich der Inselflüge, Steuerermäßigung auf 20 % des Steuersatzes) entrichtet werden. Für 6,4 % der Passagiere wurde der mittlere Satz von 32,25 € und für 13,0 % der Passagiere wurde der höchste Satz für Langstreckenflüge (58,06 €) gezahlt.

Der Luftverkehrsteuer unterliegen alle ab dem abgeschlossenen Rechtsvorgänge, die zum Abflug eines Fluggastes ab dem von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler (z. B. Hubschrauber) durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigen. Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen, wobei die Abgabe in der Regel an den Fluggast weitergegeben wird. Die Steuer entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist sie bis zum 10. und fäll...

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