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Grundsteuer | AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (BFH)
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i. d. F. des Grundsteuer-Reformgesetzes v. (BGBl 2019 I S. 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Bundesmodell) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes:
Die Antragstellerin ist Eigentüme...