Lehrbuch Einkommensteuer
30. Aufl. 2024
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Kapitel 9: Gewinnermittlung
9.1 Grundbegriffe der Gewinnermittlung
9.1.1 Begriff und Bedeutung der Gewinnermittlung
991Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Man nennt diese Einkünfte deshalb auch Gewinneinkünfte. Der Begriff der Gewinnermittlung bezeichnet die verschiedenen Verfahren zur Ermittlung der Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung enthalten die §§ 4 – 7k EStG (Zitat aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG – § 7k EStG ist weggefallen). Das Gesetz fasst diese Vorschriften unter der Überschrift „Gewinn“ zusammen. Sie regeln die Ermittlung des sog. laufenden Gewinns.
Dagegen finden sich die Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG), welche sich durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermitteln. Überschusseinkunftsarten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG – evtl. i. V. m. § 23 EStG. Die Einnahmen (§ 8 EStG) und die Werbungskosten (§§ 9 und 9a EStG) finden sich dabei gesetzlich definiert und werden in diesem Lehrbuch nicht – wie die Gewinnermittlung – in einem gesonderten Kapitel, sondern bei den einz...