Einkunftsart; Gewerbebetrieb; Sonstige Einkünfte; Verlust
Rechtsfrage
Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:
Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?
In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?
Gesetze: EStG § 15, EStG § 22 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2024): Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 5 K 712/19
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
BAAAJ-69357