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Cooperative Compliance in der steuerlichen Betriebsprüfung
Eine Bestandserhebung anhand von Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO
Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.
Unternehmen und Finanzverwaltungen in vielen Staaten nutzen im Rahmen von Bemühungen rund um den Cooperative Compliance-Ansatz kollaborative Formate der Zusammenarbeit. In Deutschland waren trotz der Bemühungen um die sog. zeitnahe Betriebsprüfung nationale Formate bis zum DAC7-Umsetzungsgesetz nicht zu beobachten.
Art. 97 § 38 EGAO und § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO geben Unternehmen und Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen die Möglichkeit, durch systemprüfungsbasierte und kommunikative Ansätze steuerliche Risikopositionen beidseitig zu minimieren.
§ 89b AO ergänzt die deutschen Bemühungen um Cooperative Compliance um die rechtssichere Teilnahme an internationalen Risikobewertungsverfahren. Er stellt einen formalen Rahmen zur Verfügung, der der individuellen Ausgestaltung der internationalen Verfahren bestmöglich Platz bietet.