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Kurzfassung zum Beitrag von Steiner, NWB-BB 7/2024 S. 204

Lieferkettengesetz und CSDDD: Der Weg zu nachhaltigem Geschäftserfolg

RA Dr. Christian Steiner, LL.M.

Der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz, LkSG) wird ausgeweitet. Die europäische Lieferkettenrichtlinie steht fast schon in den Startlöchern. Dr. Christian Steiner gibt einen Ein- und Überblick in beide Regularien.

Kernaussagen

  • Das LkSG trat am für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern und ihre Lieferanten in Kraft, seit dem gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern und ihre Lieferanten.

  • Voraussetzung: Die belieferten Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern haben ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung bzw. ihren Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz in Deutschland.

  • Der Gesetzgeber selbst geht von etwa 3.000 Unternehmen aus, die das Gesetz betrifft.

  • Das LkSG sieht umfangreiche Vorgaben, Pflichten und Haftungsrisiken vor, die ggf. auch Zulieferer betreffen können, obwohl diese nicht in den Anwendungsbereich fallen.

  • Es gibt verschiedene Handreichungen und Hilfestellungen für betroffene Unternehmen, die das LkSG erläutern und Checklisten etc. zur Verfügung stellen.

  • Neben dem LkSG taucht am Horizont das CSDDD auf. Wenn und soweit es in Kraft tritt, wird es wiederum Auswirkun...

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