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Zweitwohnungssteuer | Kostenfreie Nutzung der Erstwohnung
Der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer steht nicht der Umstand entgegen, dass der Steuerpflichtige seine Erstwohnung kostenfrei nutzt.
Auch eine von Dritten kostenfrei überlassene Wohnung kann Hauptwohnung sein, wenn sie von ihrem Inhaber während der überwiegenden Zeit genutzt wird. Der daraus resultierenden Zweitwohnungssteuerpflicht für die weitere Wohnung kann in solchen Fällen nicht entgegengehalten werden, dass der Steuerpflichtige nur für eine einzige Wohnung finanzielle Aufwendungen trage. Wird mit dem Innehaben der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt, wovon bei der Nutzung als Hauptwohnung auszugehen ist, so stellt das Innehaben einer weiteren Wohnung einen zusätzlichen Aufwand dar, der typischerweise eine besondere ...