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Einkommensteuer | „Bondstripping“ durch Luxemburger SICAV mit KGaA als Gesellschafterin – Schachtelprivileg nach DBA-Luxemburg 1958/2009
(1) Teilt ein Investmentfonds (hier: eine Luxemburger SICAV) Bundesanleihen, die in seinem Vermögensbestand enthalten sind, in Zinsscheine und Anleihemäntel (sog. Bondstripping) und veräußert er sodann die isolierten Zinsscheine, sind nach der Rechtslage des Jahres 2011 bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b Satz 1 EStG den Zinsscheinen keine Anschaffungskosten aus dem Erwerb der Bundesanleihen zuzuordnen; die Anschaffungskosten entfallen ausschließlich auf die Stammrechte (Anschluss an die , NWB FAAAJ-34740, BStBl 2023 II S. 632, und VIII R 30/20, NWB JAAAJ-34743, BStBl 2023 II S. 638). (2) Ob es sich bei einer Zuwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter um eine Ausschüttung oder um eine Rückzahlung von Grundkapital oder eine Einlagenrückgewähr handelt, bestimm...BStBl 2021 II S. 580