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Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für Klage auf Gewährung von Akteneinsicht
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf außergerichtliche Gewährung von Akteneinsicht oder für ein hierauf bezogenes Rechtsmittel entfällt, wenn der Stpfl. ein finanzgerichtliches Verfahren in Gang gesetzt hat, in dem die streitgegenständlichen Akten dem Gericht vorgelegt wurden und aus diesem Grund ein umfassendes und nicht beschränkbares Recht auf Akteneinsicht gem. § 78 FGO besteht (Bezug: § 78 Abs. 2 FGO).
Der Kläger beanspruchte Einsichtnahme in die Handakte einer bei ihm durchgeführten Außenprüfung. Das FA führte beim Kläger, einem Gewerbetreibenden, eine Außenprüfung durch. Die Prüferin stellte Buchführungsmängel fest und nahm aus diesem Grund Hinzuschätzungen zu den erklärten Erlösen und Umsätzen vor. Noch während der Prüfung beantragte der Kläger, ihm Einsicht in die Handakte de...