StuB Nr. 12 vom Seite 1

Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... eines Gebäudes nach Maßgabe der ImmoWertV

§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG verwendet für die lineare Gebäude-AfA vier strikt vorgegebene Prozentsätze mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist die AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer zu bemessen, wenn abweichend von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer mit einer geringeren Nutzungsdauer zu rechnen ist. Im Unterschied zu den vom Gesetz typisierend vorgegebenen Prozentsätzen hat der Stpfl. hier die Wahl. Die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist allerdings stark streitbefangen. Während die Finanzrechtsprechung inzwischen in zahlreichen Fällen verschiedene Darlegungsmöglichkeiten zulässt, hat das hohe Hürden aufgestellt, um von der typisierten Nutzungsdauer abweichende AfA-Sätze geltend machen zu können. Die Entscheidung des IX. Senats des stellt nochmals klar, dass sich der Stpfl. jeder sachverständigen Methode zur Nachweisführung bedienen kann, und positioniert sich damit gegen die Einschränkungen des BMF-Schreibens. Prof. Dr. Franz Jürgen Marx stellt dar.

Pensionsrückstellungen bei Formwechsel von GmbH in GbR

Pensionsrückstellungen, die bei einer Kapitalgesellschaft gebildet werden und im Zuge des Formwechsels auf eine Personengesellschaft übergehen, sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 UmwStG mit dem Teilwert gem. § 6a EStG in der steuerlichen Übertragungsbilanz der GmbH und der Übernahmebilanz der Personengesellschaft gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006 anzusetzen. Die Beteiligten des Besprechungsfalls stritten darüber, ob im Anschluss an die formwechselnde Umwandlung Sondervergütungen der Kläger für Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen der GmbH vor der Umwandlung anzusetzen sind. Das von Dr. Christian Levedag besprochene klärt für die Rechtspraxis, dass die übernehmende Personengesellschaft bei einem nach dem Formwechsel fortbestehenden Dienstverhältnis der früheren Anteilseigner der Kapitalgesellschaft zur Personengesellschaft die Rückstellungen auf der Gesellschaftsebene auch nach der Umwandlung durchgehend mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG anzusetzen hat.

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Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 12/2024 Seite 1
ZAAAJ-68941