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BFH | Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr eine Wohnung in Deutschland unterhielten. Der Ehemann arbeitete als Botschafter der Bundesrepublik im Ausland. Seine Bezüge wurden vom Arbeitgeber teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei behandelt. Während seiner Dienstzeit wurden ihm entsprechende Wohnungen in der jeweiligen Residenz zugewiesen. Hierfür wurde eine Dienstwohnungsvergütung vom Gehalt einbehalten. Die Kläger machten die Unterkunftskosten als doppelte Haushaltsführung im Rahmen ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte dies nur teilweise an. Hiergegen wandten sich die Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspruchs. Die anschließende Klage vor dem Finanzgericht hatte Erfolg. Hiergegen wandte sich das beklagte Fin...