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Kurzfassung zum Beitrag von Bender, StuB 12/2024 S. 473

Das zur umsatzsteuerrechtlichen Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

Pascal Bender

Die Zuordnung von bezogenen Leistungen zum Unternehmen ist in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht fundamental, um die Leistungen auch für das Unternehmen zu verwenden und damit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können. Nicht selten gibt es bei teilunternehmerisch verwendeten Gegenständen im Nachgang mit dem FA Streit darüber, ob die Zuordnungsentscheidung wirksam und fristgerecht stattgefunden hat. Das nimmt hierzu Stellung und soll im Beitrag dargestellt sowie eingeordnet werden (, NWB GAAAJ-67248).

Einordnung

Bezieht ein Unternehmer Eingangsleistungen, so stellt sich stets die Frage, ob diese dem Unternehmen zuzuordnen sind (sog. Zuordnungsgebot), weil sie ausschließlich für das Unternehmen genutzt werden, die Zuordnung zum Unternehmen zwingend ausscheidet (sog. Zuordnungsverbot), weil sie nicht für das Unternehmen genutzt werden, oder ob dem Unternehmer ein Wahlrecht hinsichtlich der Zuordnung verbleibt, weil sie zumindest teilweise für das Unternehmen genutzt werden.

Ob ein Zuordnungsgebot, ein Zuordnungsverbot oder ein Wahl...

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