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Kompensationsverbot gem. § 370 Abs. 4 Satz 3 AO bei hinterzogener Umsatzsteuer
Ausnahmen vom Verrechnungsverbot
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fälle
1. Fall
Unternehmer A, der ein Einzelhandelsunternehmen in der Bekleidungsbranche betreibt, hat Ausgangsumsätze aus dieser Tätigkeit in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. seiner Umsatzsteuerjahreserklärung 2022 verschwiegen (steuerliche Auswirkung 10.000 €). Deshalb befindet er sich im Steuerstrafverfahren. A hatte es allerdings andererseits unterlassen, aus Gemeinkosten (Anschaffung von Ladeneinrichtungsgegenständen – Ankleidekabinen, Kleiderständer etc.) Vorsteuer i. H. von 5.000 € zu ziehen.
2. Fall
Im Jahr 2021 hatte A auch Ausgangsumsätze i. H. von 10.000 € verschwiegen, weshalb er s...