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IWB Nr. 12 vom Seite 478

Verfahrensrechtliche Änderungen bei Verrechnungspreisen im Jahressteuergesetz 2024 (Entwurf)

Dr. Björn Heidecke

[i]BMF, JStG 2024 (Entwurf) v. 5.6.2024 unter https://go.nwb.de/dwcf2 Am hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Das Thema Verrechnungspreise ist darin nur im Bereich des Verfahrensrechts und auch hier nur an zwei Stellen direkt Gegenstand des Gesetzentwurfs.

I. Anrechnung Verspätungszuschlag und Streichung „verwertbar“ (§ 162 Abs. 4 AO-E)

1. Geplante Änderung für die ?Anrechnung?

[i]Zusätzliche Strafzuschläge bei Nichtvorlage einer Dokumentation in der BetriebsprüfungGeplant ist eine Anpassung im Bereich der Verspätungs- und Nichtvorlagezuschläge von Verrechnungspreisdokumentationen in § 162 Abs. 4 AO. Während die Höhe der Zuschläge unverändert gehalten ist, sieht der Entwurf eine Anrechnung eines etwaigen Zuschlags für die verspätete Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation, der während der Betriebsprüfung festgesetzt wurde, auf einen Zuschlag für finale Nichtvorlage bzw. Vorlage einer im Wesentlichen unverwertbaren Dokumentation vor. Der Zuschlag für eine finale Nichtvorlage bzw. Vorlage einer im Wesentlichen unverwertbaren Dokumentation wird im Regelfall nach Abschluss der Außenprüfung festgesetzt. Im Fall, dass beide Zuschläge festgesetzt wurden, sieht der Gesetzentwurf die Anrechnung des Verspätungszuschlags auf den ...

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