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Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen
Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind nach dem für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren (, NWB KAAAJ-63781).
Einordnung
Pensionsrückstellungen, die bei einer Kapitalgesellschaft gebildet werden und im Zuge des Formwechsels auf eine Personengesellschaft übergehen, sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 UmwStG mit dem Teilwert gem. § 6a EStG in der steuerlichen Übertragungsbilanz der GmbH und der Übernahmebilanz der Personengesellschaft gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006 anzusetzen. Die Beteiligten des Besprechungsfalls stritten darüber, ob im Anschluss an die formwechselnde Umwandlung Sondervergütungen der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger zu 1. und zu 2.) für Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen der GmbH vor der Umwandlung anzusetzen sind.
Das im Beitrag besprochene klärt für die Rechtspraxis, dass die übernehmende Personengesellschaft bei einem nach dem Formwechsel fortbestehenden Dienstverhält...