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Verfahrensrecht | Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO (BFH)
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i.S.d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt zur Änderung des Einkommensteuerbescheids 2018 nach § 175b Abs. 1 AO berechtigt war: Der Kläger erhielt im Kalenderjahr 2018 eine Abfindung i.H.v. 9.000 €. Diese war laut der durch den Arbeitgeber de...