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LAG Thüringen 05.12.2023 5 Sa 39/23, NWB 24/2024 S. 1626

Arbeitsverhältnis | Verhaltensbedingte Kündigung

Mehrfache persönliche Angriffe und verletzende Beleidigungen gegenüber anderen Mitarbeitern rechtfertigen eine verhaltensbedingte Kündigung. Ein Arbeitnehmer, der vorgibt, alles besser zu wissen und dies gegenüber Kollegen und Vorgesetzten kundtut, beeinträchtigt nachhaltig den Betriebsfrieden.

Anmerkung:

Das Gericht gelangt im Rahmen der Interessenabwägung trotz der langen Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin seit 2010 und ihres Status als Alleinerziehende zu der Auffassung, dass die ordentliche Kündigung verhältnismäßig sei. Der Arbeitgeberin sei es unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht für die anderen Mitarbeiter nicht zumutbar, die Störung des Betriebsfriedens weiterhin hinzunehmen. Sie müsse nicht abwarten, bis die Arbeitnehmerin ihre persönlichen Probleme gelöst habe.

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