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Verordnung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
[i]Deutscher Bundestag, hib 391/2024 v. 6.6.2024Zur Änderung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (BT-Drucks. 20/11646). Ziel sei, Änderungen in der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude in das Steuerrecht zu übertragen und so „den angestrebten technischen Gleichlauf der beiden Förderungen wiederherzustellen.“ Die Verordnung verringert damit die Abweichungen zwischen der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.