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GK Nr. 6 vom Seite 9

Die Umsatzsteuer Teil 1

Christoph Wenhardt

Die Beiträge zur Umsatzsteuer (Teil 1 und Teil 2) sollen einen kurzen Überblick geben. Die Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Sie stellt eine indirekte Steuer dar, d. h. der Steuerträger und der Steuerschuldner sind nicht identisch.

Info

Das Thema Umsatzsteuer gehört ins Lernfeld 4 und wird im Fach Steuerung und Kontrolle geprüft.

Steuerbare Umsätze

Steuerobjekt bei der Umsatzsteuer ist der steuerbare Umsatz. Wann genau ein steuerbarer Umsatz vorliegt, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UStG.

Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen oder sonstigen Leistungen

  2. die ein Unternehmer

  3. im Inland

  4. gegen Entgelt

  5. im Rahmen seines Unternehmens

ausübt.

Hierbei muss es sich um einen Leistungsaustausch handeln. Ein Leistungsaustausch setzt voraus, dass Leistender und Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht.

Beispiel

Lisa betreibt ein Modegeschäft. Sie verkauft an die Käuferin Maria ein Kleid für einen Preis von brutto 238 €.

Lösung

Leistende ist Lisa und Leistungsempfängerin Maria. Gegenleistung ist das von Maria gezahlte Entgelt (Kaufpreis abzüglich der Umsatzsteuer). Damit liegt ein Leistungsaustausch vor.

Inland und Ausland

Was Inland und was Ausland ist...