Hochwasser | u.a. steuerliche Maßnahmen für Betroffene in Bayern (FinMin)
Das Bayerische Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat hat am einen Unwettererlass mit
steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch das
Unwetter von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 veröffentlicht.
Der Unwettererlass ist nahezu inhaltsgleich mit dem des Landes Baden-Württemberg (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 04.06.2024) und enthält u.a. Maßnahmen zur Stundung, zum Vollstreckungsaufschub, zur Anpassung von Vorauszahlungen sowie Erleichterungen beim Spendennachweis.
Der Erlass ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen zur Einleitung der Sofort- und Finanzhilfeaktion des Landes Bayern.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen online (il)
Fundstelle(n):
FAAAJ-68443