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Verfahrensrecht | Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (BFH)
Vor dem bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ab dem eine finanzgerichtliche Klage durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die durch einen Rechtsanwalt in Prokura vertreten wurde, als elektronisches Dokument gemäß §§ 52a, 52d FGO erhoben werden musste. Die Vorinstanz vertrat diese Ansicht und verwarf die am von der Rechtsanwaltsgesellschaft per Telefax eingereichte Klage als unzulässig (