Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Zwischenurteil gem. § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit
(1) Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit i. S. des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des FG ergeben. (2) Zur Unternehmereigenschaft einer Holding bei der Vergabe von Darlehen (Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 99 Abs. 2 FGO).
Der BFH hob das Urteil der Vorinstanz auf und beauftragte das FG mit der erneuten Prüfung. Das FG wird dabei zu beachten haben, dass nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen kann, wenn ein Unternehmen Mittel, die Teil seines Vermögens sind, einsetzt, um Dienstleistungen zu erbringen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, wie etwa die Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsges...BStBl 2021 II S. 248