Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich vereinbarte zusätzliche Versorgungsleistungen können als dauernde Lasten berücksichtigt werden, auch wenn ihr Wert den Mietwert der ursprünglich der Vermögensübergeberin zugewiesenen Wohnung übersteigt
Leitsatz
Wird das anläßlich einer Vermögensübergabe vorbehaltene Wohnungsrecht an einer Wohnung später mit Rücksicht auf die zunehmende Gebrechlichkeit der Übergeberin auf ein Nutzungsrecht an einem Zimmer beschränkt und verpflichtet sich die Übernehmerin nunmehr, der Übergeberin alters- und gesundheitsgemäße Speisen zuzubereiten, so können diese zusätzlich übernommenen Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Lasten zu berücksichtigen sein, wenn ihr Wert den Mietwert der ursprünglich der Übergeberin zugewiesenen Wohnung übersteigt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 47 BFH/NV 1997 S. 45 Nr. -1 BAAAA-95894
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