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FG Münster Urteil v. - 2 K 2204/05 E EFG 2009 S. 1458 Nr. 18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Sonderausgaben

Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen als dauernde Last

Leitsatz

Den Parteien eines Versorgungsvertrages steht es nicht frei, ob und in welchem Umfang sie ihren Vertragspflichten nachkommen wollen; die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden. Eine Abweichung von solchen Vereinbarungen lässt auf ein Fehlen des erforderlichen Rechtsbindungswillen schließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1458 Nr. 18
EStB 2010 S. 29 Nr. 1
MAAAD-26096

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FG Münster, Urteil v. 26.03.2009 - 2 K 2204/05 E

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