Online-Nachricht - Mittwoch, 05.06.2024

Gesetzgebung | u.a. Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BMJ)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte und Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen beschlossen.

Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) u.a. weiter aus:

Der Gesetzesentwurf hat insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten. Dazu gehört auch das Anliegen, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Dadurch soll deren Schwächung durch die seit Jahren abnehmenden Fallzahlen und letztendlich die Schließung insbesondere kleinerer Amtsgerichtsstandorte vermieden werden. Den Bürgern soll weiterhin ein ortsnaher und leichter Zugang zur Justiz gewährt werden.

Zur Umsetzung dieses Anliegens soll der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte angehoben werden. Damit wird auch ein Vorschlag der Länder aufgegriffen. Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Maßnahmen vor, u.a. solche zur weiteren Spezialisierung der Amts- und Landgerichte. Hierdurch soll den Gerichten ein zeit- und ressourcenschonenderes Arbeiten ermöglicht werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf Folgendes vor:

  • Der in § 23 GVG vorgesehene Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 8.000 Euro angehoben werden. Denn in Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Langerichte als Eingangsinstanz zuständig. Für die erstinstanzliche Zuständigkeit ist regelmäßig der Streitwert entscheidend.

    Durch diese Anpassung der Streitwerte an die Geldwertentwicklung wird das Ziel verfolgt, das Fallaufkommen bei den Amtsgerichten in Zivilsachen wieder zu erhöhen und damit die Amtsgerichte zu stärken. Denn diese gewährleisten durch ihre Verteilung in der Fläche einen ortsnahen Rechtsschutz und damit für Bürger einen leichten und auch zeit- und kostenschonenderen Zugang zur Justiz. Der Schwächung der Amtsgerichte durch den Rückgang der Eingangszahlen in den letzten Jahrzehnten soll damit entgegengewirkt werden. Diese Schwächung ist insbesondere für kleinere Amtsgerichtsstandorte problematisch, da diese den Rückgang der Eingangszahlen nicht durch den Abbau von Stellen kompensieren können. Es besteht daher die Gefahr, dass sie ganz geschlossen werden müssten. Dieser Entwicklung soll durch den heute beschlossenen Gesetzentwurf entgegengewirkt werden.

  • Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte die Spezialisierung der Justiz gefördert und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. Denn zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer. Bei anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.

  • Zuletzt adressiert der Entwurf zwei weitere Probleme der gerichtlichen Praxis:

    • Zum einen ist es Gerichten bislang nicht möglich eine Kostenentscheidung zu ändern, wenn diese in Folge einer nachträglichen Streitwertänderung oder in Folge einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig geworden ist. Dies führt zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten. Deshalb sollen für solche Fälle gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine solche Änderung ermöglichen.

    • Zum anderen soll klargestellt werden, dass eine Abordnung von Richtern auch an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich ist. Dies kann von Bedeutung werden, wenn dort bei hohem Geschäftsanfall Engpässe im richterlichen Bereich entstehen, welche durch Abordnungen verhindert werden könnten.

Hinweis:

Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht.

Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
VAAAJ-68202