Online-Nachricht - Dienstag, 04.06.2024
Internationales | Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)
Das BMF hat im Hinblick auf die Anwendung des § 12 StAbwG eine
Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Danach wird es für Geschäftsjahre, die vor
dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen
erstmals bis zum abgegeben werden ().
Hinweis:
Das Schreiben ersetzt das BStBl 2024 I S. 253. Bereits damals hatte das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum erlassen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.2.2024).
Das nun herausgegebene Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
LAAAJ-68120