Online-Nachricht - Freitag, 23.02.2024

Internationales | Anwendung von § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)

Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) erlassen ().

Danach wird des für Geschäftsjahre, die vor dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum abgegeben werden.

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAJ-60086