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Kurzfassung zum Beitrag von Romanowski, LGDD 4/2024

Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung

Jörg Romanowski

Die Lohnabrechnung ist eine aufwendige und mitunter auch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Arbeitsrechtlich müssen alle Ansprüche der Arbeitnehmer erkannt und korrekt umgesetzt werden, sonst ist Ärger im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Klage nicht ausgeschlossen. Auch im Lohnsteuerrecht dürfen bei der Differenzierung des Lohns in steuerpflichtig, steuerfrei oder pauschalierungsfähig keine größeren Fehler passieren. Die Finanzverwaltung kommt schließlich im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung in die Unternehmen – wenn auch nicht regelmäßig. Was jedoch besonders intensiv und regelmäßig überprüft wird, sind die sozialversicherungs- und beitragsrechtlichen Aspekte bei der Lohnabrechnung. Tatsächlich kommen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) spätestens alle vier Jahre in jedes Unternehmen.

I. Wer und was wird geprüft?

Durch die Betriebsprüfer der DRV werden insbesondere die vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilungen aller Beschäftigten in sozialversicherungsrechtlicher und aller Entgelte in beitragsrechtlicher Hinsicht sowie die Unfallumlage (§ 28p Abs. 1c SGB IV), die Künstlersozialabgabe (§ 28p Abs. 1a und 1b SGB IV) und die Umlagen zur U1, U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie Insolvenz...

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