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Erhöhte Fürsorgepflichten für deutsche Arbeitgeber beim Mitarbeitereinsatz im Ausland
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen Mitarbeitern zur Fürsorge verpflichtet. Diese Pflicht trifft ihn nicht nur gegenüber Mitarbeitern im inländischen Betrieb, sondern auch gegenüber Mitarbeitern, die im Rahmen von Auslandseinsätzen tätig sind. Der Schutz der Mitarbeiter im Auslandseinsatz erfordert eine sorgfältige Planung des Aufenthalts, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, die zur Minimierung der Risiken beitragen.
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Travel Risk Management als Grundlage betrieblicher Fürsorgepflicht
[i]System enthält Strategien zur RisikominderungEine der zentralen Aufgaben des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner Fürsorgepflichten besteht darin, ein umfassendes Travel Risk Management-System zu implementieren. Dieses System umfasst die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung. Dazu gehört die Erstellung einer detaillierten Richtlinie für Mitarbeiter im Auslandseinsatz, die klare Anweisungen und Verfahren für verschiedene Situationen bereitstellt.
Die Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern im Auslandseinsatz erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Mit...