Online-Nachricht - Dienstag, 28.05.2024

Hochwasser | Steuerliche Erleichterungen für Betroffene im Saarland (FinMin)

Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland (FinMin) hat die Finanzämter darüber informiert, dass für Hochwasser-Betroffene weitreichende steuerliche Erleichterungen greifen sollen. Darauf aufbauend wurde am ein Erlass mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht.

Der Katastrophenerlass beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

So wird die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwasser keine nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.

Hinweis:

Der Erlass wurde mit dem BMF abgestimmt. Die übrigen Bundesländer wurden in Kenntnis gesetzt.

Den Erlass ist auf der Homepage des Saarländischen Finanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: Saarländisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 27.5.2024 (il)

Fundstelle(n):
NAAAJ-67759