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Besteuerung von Grundstückseigentümern – Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung zu § 23 EStG
Der Beitrag von Prof. Dr. Alois Th. Nacke schließt an den in NWB-EV 5/2024 S. 129 veröffentlichten Teil 1 an. Während es dort um die aktuellen Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung aus 2023/2024 zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ging, stehen in diesem Teil die Besteuerung der Spekulationsgewinne nach §§ 22, 23 EStG und die Neuregelungen des Gesetzgebers im Bereich der Einkünfte aus § 21 und §§ 22, 23 EStG im Fokus.
Kernaussagen
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG i. H. von 5 % durch das Wachstumschancengesetz gilt ab 2023 und kann in Kombination mit § 7b EStG genutzt werden.
Die Baukostenobergrenze und die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage des § 7b EStG wurden durch das Wachstumschancengesetz erheblich erhöht.
Der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG gilt nach Ansicht des BFH nur eingeschränkt für die zum Wohngrundstück gehörenden Gartenflächen.
Die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns kommt nach Ansicht des BFH nicht in Betracht, wenn vorher nicht das Grundstück (Grundstücksanteil), sondern ein Erbanteil erworben wurde.
Die in einer Auswahl dargestellten Entscheidungen des BFH und die Änderungen des Gesetzgebers durch das Wachstumschancengesetz zeigen, dass auch d...